Klicken Sie einfach auf das jeweilige Rechtsgebiet, um weitere Informationen zu erhalten.
Wenn Sie in einem anderen Bereich Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Gerne vermitteln wir Sie zu einem passenden Kollegen, der Ihnen dann weiterhelfen kann. |
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Quelle: Wikipedia |